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Archive for Oktober 2012

Der altbekannte und bewährte Rasierer verliert bei Frauen und auch bei Männern immer mehr an Bedeutung, denn es gibt einige neue, interessante und effektivere Methoden sich der lästigen Körperhaare zu entledigen. Dieser Trend ist nun auch in Deutschland angekommen und ein Vorreiter ist dabei die bayrische Hauptstadt München. Haarentfernung in München wird immer häufiger durch die modernen Techniken „Laser“ und „IPL“ durchgeführt. Diese Behandlungen werden schon von vielen medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Kosmetikern angeboten und durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Haarentfernung per Laser nur von ausgebildeten Ärzten verwendet werden darf. IPL darf dagegen auch zum Beispiel von Kosmetikern angeboten werden (Mehr Infos hier: Dachau: Haarentfernung mit IPL oder Laser). Die zwei genannten Methoden gehören derzeit zu den empfehlenswertesten und effektivsten auf dem Beautymarkt. An ihnen haben nicht nur viele Frauen, sondern auch Männern Gefallen gefunden. Bei der Haarentfernung durch IPL oder Laser gibt es keine Nebenwirkungen, die Haut wird geschont und die störenden Haare können an fast allen Stellen dauerhaft entfernt werden. Je nach Hauttyp ist entweder IPL oder Laser die optimale Methode. Die beste Methode für die gewünschten Stellen kann in einem Beratungsgespräch gefunden werden. Dieses ist meist kostenlos und kläre alle offenen Fragen, die sich Kunden stellen, die ihre störenden Haare Los werden möchten.

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Wer sich den Traum der Selbstständigkeit mittel Franchising erfüllen möchte, der muss einige Dinge beachten. Das wichtigste, wenn ein entsprechendes Franchise und ein Franchisepartner gefunden wurde, ist der Franchisevertrag. Um mit Franchise in die Selbstständigkeit zu starten ist dieser nötig, aber was gehört überhaupt in den Vertrag, der zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber geschlossen wird? Als erste folgt die Präambel mit allen Grundlagen des Vertrages, dann der Vertragsgegenstand, das Vertragsgebiet und die Vertragsdauer. Die Vertragsdauer beträgt dabei meist mindesten 5 Jahre. Außerdem kommen die Punkte: Vorbereitungen und Eröffnung, Pflichten des Franchise-Gebers, Schulung und Übertragung des Know-hows in den Franchisevertrag. Ein sehr wichtiger Punkt ist natürlich der Warenein- und –Verkauf, dies sollte ausführlich in diesem Absatz festgelegt werden. Des Weiteren werden noch  Werbung, Pflichten des Franchise-Nehmers Abgabeverbot Wettbewerbsverbot und Geheimhaltungspflichten festgelegt. Im Punkt „Eintrittsgebühr“ wird die Gebühr für die Nutzung des Franchise festgesetzt und  in Franchisegebühr die dauerhafte Gebühr. Weiterhin werden im Franchisevertrag Kontrollrecht des Franchisegebers, Vorzeitige Kündigung, Vorkaufsrecht des Franchise-Gebers, Vertragsbeendigung, Entscheidungen bei Streitigkeiten, Nebenabreden und die Widerrufsbelehrung behandelt. Der Vertrag zwischen den zwei Parteien ist sehr ausführlich, bevor dieser unterschrieben wird, sollte jeder Punkt genau geprüft werden. Damit des nicht irgendwann ein böses Erwachsen gibt.

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